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Reichweitenvergleich ist bei aufklärendem Hinweis nicht irreführend

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/125ÖJZ 2019, 783 Heft 17 v. 26.8.2019

Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung richtet sich der Bedeutungsinhalt einer Äußerung nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck, den ein aufmerksamer Durchschnittsadressat gewinnt. Ein - etwa durch eine blickfangartig hervorgehobene Aussage oder durch eine Spitzenstellungsbehauptung - an sich irreführender Eindruck kann durch einen ausreichend wahrnehmbaren und verständlichen aufklärenden Hinweis beseitigt werden.

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