(Art 1, Art 9 WG) Unterzeichnet ein Geschäftsführer einer GmbH einen Wechsel neben der Firmenstampiglie, auf der der Zusatz „GmbH“ fehlt, so dass der Eindruck entstehen muss, beim Aussteller handle es sich um ein Einzelunternehmen, haftet er selbst dem gutgläubigen Wechselnehmer als Aussteller des Wechsels.
OGH 26.08.1999, 8 Ob 24/99h