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Rechtliches Gehör im Provisorialverfahren

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2023/9ÖBl 2023, 24 - 27 Heft 1 v. 8.2.2023

Art 6 EMRK; § 18 UWG; § 115 Abs 1 UGB

Jedenfalls im zweiseitigen Sicherungsverfahren sind die Garantien des Art 6 Abs 1 EMRK einzuhalten. Wenn die Anhörung des Gegners ohne Dringlichkeit unterblieben ist, bewirkt dies keine Nichtigkeit, sondern einen Verfahrensmangel.

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