Art 10 Abs 5 Anh I Nr 33 lit d, Anh I Nr 34 lit d SpirituosenVO
§§ 1, 2 UWG
Voraussetzung eines Anspruchs nach § 1 UWG ist, dass der Verstoß insofern "spürbar" ist, als er die Nachfrage verlagert - und zwar in einem "nicht unerheblichen" Ausmaß; ob diese Schwelle überschritten wird, begründet keine erhebliche Rechtsfrage.