§ 25 Abs 3 UWG
Die Urteilsveröffentlichung nach dem UWG unterliegt keinem Talionsprinzip. Ihr Umfang ist danach zu bemessen, was für die Aufklärung der Öffentlichkeit geboten und erforderlich ist.
4 Ob 64/23z
§ 25 Abs 3 UWG
Die Urteilsveröffentlichung nach dem UWG unterliegt keinem Talionsprinzip. Ihr Umfang ist danach zu bemessen, was für die Aufklärung der Öffentlichkeit geboten und erforderlich ist.
4 Ob 64/23z