§ 5 Abs 2, § 42 f UrhG; Art 10 EMRK
Bei der Beurteilung, ob die vergütungsfreie Werknutzung zulässig ist, ermöglicht die Generalklausel des Zitatrechts, das Urheberrecht als Form des Eigentumsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit abzuwägen.