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How to: Ein Design retten

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/40ÖBl 2022, 132 - 134 Heft 3 v. 6.5.2022

Nach Art 25 Abs 6 GGV kann ein eingetragenes GGM, wenn es gem Art 25 Abs 1 lit b, e, f oder g GGV für nichtig erklärt worden ist, auf Antrag in einer geänderten Form beibehalten werden, sofern es die Schutzvoraussetzungen erfüllt und es seine Identität behält.

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