Irreführende Geschäftspraktiken iSd § 2 Abs 1 UWG sind unlauter und verboten; auf die Einhaltung der beruflichen Sorgfalt kommt es nicht an.
Die Bewerbung eines Preisnachlasses, der sich aus dem Vergleich mit nie verlangten "Mondpreisen" ergibt, ist unabhängig davon unlauter, ob die vorgetäuschte Reduktion betragsmäßig, prozentuell oder durch einen Zeitraum des Gratisbezugs beschrieben wird.