A Lauterkeitsrecht
Aktivlegitimation von Verbraucherschutzverbänden iZm Datenschutzverletzungen: Während es die DSGVO Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen ausdrücklich gestattet, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gerichtlich vorzugehen, war eine solche Bestimmungen in der DatenschutzRL nicht enthalten.