Eine starre Deckelung der Speichermedienvergütung verhindert einen "gerechten Ausgleich" zur Vergütung der Urheber.
Eine unsachliche Regelung bleibt auch als "Soll"-Bestimmung unsachlich.
G 296/2017
Eine starre Deckelung der Speichermedienvergütung verhindert einen "gerechten Ausgleich" zur Vergütung der Urheber.
Eine unsachliche Regelung bleibt auch als "Soll"-Bestimmung unsachlich.
G 296/2017