Die "zweite medizinische Indikation" als Erfordernis der Patentierung eines bereits bekannten Stoffs kann auch darin bestehen, dass er für eine spezielle Patientengruppe mit speziellen Wirkungen verwendet werden soll.
34 R 113/16m
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Die "zweite medizinische Indikation" als Erfordernis der Patentierung eines bereits bekannten Stoffs kann auch darin bestehen, dass er für eine spezielle Patientengruppe mit speziellen Wirkungen verwendet werden soll.
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