"Wird eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt." - Solche sogenannten salvatorischen Klauseln finden sich regelmäßig in GmbH-Gesellschaftsverträgen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den beiden in der Praxis anzutreffenden Typen dieser Klausel - der Erhaltungsklausel und der Ersetzungsklausel - und untersucht deren jeweilige Einbindung in den Gesellschaftsvertrag, insbesondere im Hinblick auf Mehrheits- und Formerfordernisse. Im Anschluss werden die Funktionen und Wirkungen der Klauseltypen sowie deren Bedeutung für teilnichtige Gesellschafterbeschlüsse analysiert. Die beiden Klauselarten werden in jedem Kapitel separat behandelt, um die Unterschiede hervorzuheben. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in Thesenform dargestellt.

