Einem präsumtiven Erben kommt im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, auch vor Abgabe einer Erbantrittserklärung Parteistellung und daher Rechtsmittellegitimation zu.
2 Ob 18/25y
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Einem präsumtiven Erben kommt im Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist, auch vor Abgabe einer Erbantrittserklärung Parteistellung und daher Rechtsmittellegitimation zu.
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