Begräbniskosten kommen als außergewöhnliche Belastungen in Frage, die bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen sind.
RV/7102066/2022 (Annahme Bescheidbeschwerde)
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Begräbniskosten kommen als außergewöhnliche Belastungen in Frage, die bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen sind.
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