Die Internetplattform Notarity vermittelt über das Internet notarielle Dienstleistungen. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob es Notaren und Notarinnen standesrechtlich gestattet ist, mit einer solchen Plattform zusammenzuarbeiten. Dabei zeigt sich, dass es Notaren und Notarinnen aufgrund der standesrechtlichen Vorgaben ganz allgemein untersagt ist, sich eines Dritten zur Vermittlung ihrer Dienstleistungen zu bedienen. Von diesem Verbot umfasst ist auch die Zusammenarbeit mit einer Plattform wie Notarity.