Aufgrund einer im Jänner 2024 bei einer FlexKapG erfolgten Eintragung im Firmenbuch wird die Problematik des Tätigkeitsverbots von Notaren, Rechtsanwälten und insb deren Substituten bei der Errichtung von Urkunden nach § 12 FlexKapGG und deren Rechtsfolgen untersucht.
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