Die E des OGH zu 2 Ob 36/23t und zu 8 Ob 37/23h haben die Immobilienbranche wie "Paukenschläge" erschüttert und den Mietenmarkt in Aufregung versetzt. Mit der unerwarteten Anwendung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Wertsicherungsklauseln in Verbrauchermietverträgen scheinen viele gängige Vertragsbestimmungen von Unwirksamkeit bedroht, lassen sie doch eine Entgeltänderung in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss nicht gänzlich ausgeschlossen erscheinen. Im vorliegenden Beitrag wird nicht nur untersucht, ob die neue Linie der Judikatur überzeugt, sondern vor allem auch herausgearbeitet, welchen (sonstigen) Prüfkriterien Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zu entsprechen haben.