Mit der bereits vom Nationalrat beschlossenen Änderung sollen befristete Gebührenbefreiungen für die Eintragungsgebühren nach TP 9 lit b Gerichtsgebührengesetz (kurz GGG) geschaffen werden, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Bis zu Euro 11.500,- können an Gebühren erspart werden. Ein Begutachtungsverfahren für das Gesetz gab es nicht und es wirft bereits vor der Kundmachung zahlreiche Fragen auf. Dieser Beitrag skizziert kurz die Neuerungen und ausgewählte Fragen. Ausgangsbasis ist die Fassung der vom Nationalrat beschlossenen GGG-Novelle, weil bis zum Redaktionsschluss keine Kundmachung vorlag.