Eine Erklärung des Erblassers, wonach an einer Liegenschaft ein Wohnrecht eingeräumt werde, die ohne Rechtsfolgewille erfolgte, ist pflichtteilsrechtlich irrelevant.
2 Ob 176/23f
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Eine Erklärung des Erblassers, wonach an einer Liegenschaft ein Wohnrecht eingeräumt werde, die ohne Rechtsfolgewille erfolgte, ist pflichtteilsrechtlich irrelevant.
2 Ob 176/23f
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