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Rekurs gegen die Genehmigung der Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2024/17NZ 2024, 48 - 49 Heft 1 v. 26.1.2024

Der eine Akteneinsicht genehmigende Beschluss gibt dem Antragsteller ein einmaliges Recht, das bei Durchführung der Akteneinsicht konsumiert wird. Damit entfällt auch die Beschwer gegen den Genehmigungsbeschluss, sodass ein dagegen erhobener Rek nicht meritorisch zu behandeln, sondern als unzulässig zurückzuweisen ist.

2 Ob 68/23y

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