Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Verlassenschaft führt ex lege zu einer Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens.
2 Ob 96/24t
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Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Verlassenschaft führt ex lege zu einer Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens.
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