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Parteistellung des Testamentsvollstreckers

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/136NZ 2024, 474 Heft 9 v. 27.9.2024

1. Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers muss in einem formgültigen letzten Willen erfolgen.

2. Seine Parteistellung beschränkt sich auf seinen Aufgabenbereich.

2 Ob 61/24w

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