Das notarielle Testament scheint durch das ErbRÄG 2015 keine starke inhaltliche Überformung erfahren zu haben: Diesen Eindruck vermittelt schon der neue § 583 ABGB, erst recht der unverändert gebliebene § 67 NO und der nur sanft angepasste § 70 NO. Eine rezente höchstgerichtliche Entscheidung lenkt jedoch den Blick auf Unklarheiten und Unschärfen.
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