Seit Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 sorgen alte und neue Fragen des Erbrechts für ausreichend Beschäftigung. Die davon betroffene Bevölkerung hat für die Rechtsunsicherheit wenig Verständnis. Verärgerung droht, wenn man in bestimmten Konstellationen sogar darüber belehren muss, dass unklar ist, welches Gericht zuständig ist.
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.