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Kuratorenkosten

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/179NZ 2023, 511 Heft 10 v. 31.10.2023

Ein RevRek über den Kostenpunkt ist nach § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig. Den Kostenpunkt betrifft auch die Frage, von wem, aus welchem Vermögen und für welche Leistungen die Kuratorenkosten zu tragen sind. Dass die Anwendung der Bestimmung des § 283 ABGB über die Entschädigung eines Kurators bei großem Vermögen zu einem hohen Betrag führen kann, begründet nicht die Zulässigkeit des RevRek.

2 Ob 150/23g

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