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Obligatorische Einleitung eines Verbesserungsverfahrens auch bei offenkundiger Verkennung der Rechtslage durch Rechtsvertreterin

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2023/167NZ 2023, 479 - 480 Heft 9 v. 2.10.2023

Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis, dann ist - auch in Verfahren außer Streitsachen nach § 10 Abs 4 AußStrG - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten.

6 Ob 115/23i

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