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Notarielles Testament: Verzicht auf Unterschrift bzw Handzeichen nur bei objektiver (Schreib-)Unfähigkeit

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/160NZ 2023, 458 - 460 Heft 9 v. 2.10.2023

1. Nach der NO hat jeder Notariatsakt bei sonstigem Solennitätsverlust ua die Unterschriften der Parteien zu enthalten. Kann eine Partei nicht schreiben, so muss sie bei der Fertigung auf Papier ihr Handzeichen beifügen und es muss der Name der Partei von einem Zeugen oder dem zweiten Notar beigesetzt werden.

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