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Haftung rechtsberatend tätiger Vertreter bei verschuldeter Unterlassung relevanter Prozesshandlungen

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2023/134NZ 2023, 377 - 380 Heft 7 v. 28.7.2023

1. Verschuldet unterlassene Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts führen - wenn sie für den Prozessverlust kausal waren - zu einer Haftung des Parteienvertreters. Es ist hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie ein Prozess geendet hätte, wären die entsprechenden Prozesshandlungen vorgenommen worden.

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