Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates
Gemäß § 83 Abs. 5 NVG 2020 wird verlautbart, dass die Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates am 21. Oktober 2022 nachstehende Beschlüsse gefasst hat:.
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.