Die Veräußerung einer Liegenschaft zu einem ungewöhnlich niedrigen Kaufpreis iVm der "schenkungsweisen" Einräumung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnrechts und der Übernahme der laufenden Kosten der Liegenschaft während der Dauer der Wohnrechtsausübung durch den Käufer stellt keine unentgeltliche Verfügung iS des Anfechtungsrechts dar.
17 Ob 5/22t