Eine durch Verweisung im IPR [konkret: § 26 IPR-G] anzuwendende ausländische Regelung, nach der eine Adoption durch eingetragene Partner nicht möglich ist, ist in Österreich aufgrund der Ordre-public-Klausel in § 6 IPR-G nicht anzuwenden. § 26 IPR-G ist daher nicht verfassungswidrig.
G 30/2022