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Zum Anwendungsbereich des LGVÜ 2007

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/134NZ 2022, 452 Heft 9 v. 29.9.2022

Vom Anwendungsbereich des LGVÜ 2007 (bzw der EuGVVO 2012) sind weder der Erbrechtsstreit, die Ausstellung von Erbscheinen und die Einantwortung noch Kostenentscheidungen, die im Verlassenschaftsverfahren ergangen sind, erfasst.

2 Ob 47/22h

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