Vinkulierungsbestimmungen und Aufgriffsrechte sind in GmbH-Gesellschaftsverträgen sehr weit verbreitet. Allerdings wird im Rahmen der Gesellschaftsvertragserrichtung oft übersehen, Aufgriffs- bzw Vinkulierungsfälle präzise genug zu regeln. In diesem Beitrag soll die Frage erörtert werden, ob und unter welchen Umständen die Begründung bzw Beendigung von Treuhandverhältnissen gesellschaftsvertragliche Aufgriffs- und Vinkulierungsbestimmungen auslöst, sofern nach dem Wortlaut der Übertragungsbeschränkung Treuhandschaften nicht explizit erwähnt werden. (FN ) Zudem werden auch die weitreichenden Konsequenzen einer allfälligen Auslösung von Übertragungsbeschränkungen dargelegt.