In der Literatur sind jüngst Stimmen laut geworden, die dafür plädieren, bei der Ausmessung von Pflichtteilsansprüchen Einkommensteuerlasten aus einem fiktiven Verkauf des bezogenen Vermögens (sog "latente Steuern") wertmindernd zu berücksichtigen. Die Befürworter dieser Ansicht berufen sich auch auf Rsp und Lehre in Deutschland, wo darüber schon ausführlich diskutiert wurde. Gegenstand des folgenden Beitrags ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten, die für einen Wertabschlag ins Treffen geführt werden.