Ein Lieferant, den der Käufer nur mit der Botentätigkeit, nicht aber mit der Verhandlungsführung beauftragt hat, ist kein Verhandlungsgehilfe.
8 Ob 52/19h
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Ein Lieferant, den der Käufer nur mit der Botentätigkeit, nicht aber mit der Verhandlungsführung beauftragt hat, ist kein Verhandlungsgehilfe.
8 Ob 52/19h
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