Antrag des OGH an den VfGH auf Aufhebung der Bestimmungen des AußStrG, womit eine 14-tägige Rechtsmittelfrist im Verfahren über das Erbrecht angeordnet ist.
2 Ob 157/18d
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Antrag des OGH an den VfGH auf Aufhebung der Bestimmungen des AußStrG, womit eine 14-tägige Rechtsmittelfrist im Verfahren über das Erbrecht angeordnet ist.
2 Ob 157/18d
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