Das ErbRÄG 2015 hat die Stellung und Rechte der Pflichtteilsberechtigten ausgebaut. Neu ist unter anderem die Schaffung eines Anspruchs gegenüber Geschenknehmern, über hinzurechnungspflichtige Geschenke Auskunft zu geben (§ 786 ABGB). Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die aktive und passive Geltendmachung des Anspruchs genauer dargestellt. Meinungen im Schrifttum zu ungeregelten Fragen (betreffend die Anspruchsvoraussetzung eines besonderen rechtlichen Interesses oder die Auskunftspflicht Dritter) werden hinterfragt.