( EStG § 4 Abs 1 ) Ein unausgebauter Dachboden kann bei der Beurteilung, ob ein Gebäude dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzuordnen sei, beim Nutzflächenvergleich außer Ansatz gelassen werden.
VwGH 93/14/0062 v. 29.07.1997
Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen zählt, ist im Allgemeinen für das Wirtschaftsgut als Ganzes zu beantworten. Es ist entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder zur Gänze dem Privatvermögen zuzurechnen. Bei einer Liegenschaft bzw. bei einem Gebäude greift jedoch eine anteilsmäßige Zurechnung Platz. Das Gebäude ist, soweit es betrieblich genutzt wird, notwendiges Betriebsvermögen und, soweit dies nicht der Fall ist, Privatvermögen.