(NÖ TourismusG § 13) Bei der Berechnung des Interessentenbeitrages eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) können nur jene Umsätze für Stromlieferungen herangezogen werden, die innerhalb der Gemeinde erzielt wurden. VwGH 94/17/0219, 0220 v. 10.11.1995.