§ 914 ABGB, § 1158 ABGB, § 105 ArbVG, § 27 TAG
Eine Kündigungsanfechtung gem § 105 ArbVG setzt eine rechtswirksame Kündigung des Arbeitgebers voraus.
Eine Nichtverlängerungserklärung bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist keine Kündigung. Eine Konversion einer solchen Erklärung des Arbeitgebers in eine Kündigung ist nicht möglich.