Mit dem Inkrafttreten des Römischen Schuldvertragsübereinkommens am 1. 12. 1998 und der Aufhebung der §§ 36 - 45 IPRG hat das Internationale Vertragsrecht in Österreich eine grundlegende Neuordnung erfahren. Die folgende Abhandlung bietet einen ersten Überblick über Ausrichtung und System des Übereinkommens und versucht in wichtigen Punkten die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage transparent zu machen.