Auch bei Verpachtung eines Unternehmens an eine 100%ige Schwestergesellschaft greift nach Ansicht des OGH das Recht des Geschäftsraumvermieters zur temporären Mietzinserhöhung gemäß § 12a Abs 5 MRG ein. Das ist jedoch im Hinblick auf die einschränkende Auslegung des § 12 Abs 1 MRG durch den 1. Senat des OGH problematisch.