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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6665/1/2019 Heft 6665 v. 12.9.2019

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2019 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 534,80, im 2. Lehrjahr € 683,70 und im 3. Lehrjahr € 960,70. (BGBl II 2019/269)

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