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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6467/1/2015 Heft 6467 v. 1.10.2015

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurden die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2015 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Veranstaltungstechnik: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 537,60, im 2. Lehrjahr € 690,90, im 3. Lehrjahr € 855,60 und im 4. Lehrjahr € 1.108,30. (BGBl II 2015/272)

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