In BGBl II 2011/243 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 7. 2011 bewirkt werden.
In BGBl II 2011/243 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 7. 2011 bewirkt werden.