( DO.A § 17, ABGB § 1157 ) Wirkt sich die Möglichkeit des Nachkaufs von Versicherungszeiten bei der kollektivvertraglichen Pensionsordnung bei den meisten Angestellten (im Regelfall) günstig auf eine Betriebspension aus und haben lediglich einzelne Arbeitnehmer Nachteile (Härtefälle), verstößt dies nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
OGH 9 Ob A 2182/96i v. 16.10.1996