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Mutwillige Behauptung einer Geschlechtsdiskriminierung

ArbeitsrechtARD 4991/5/98 Heft 4991 v. 22.12.1998

( GlbG § 2c, § 3a ) Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Nichtberücksichtigung bei einer Stellenausschreibung gebührt dann nicht, wenn das Interesse des Nichtberücksichtigten nicht auf die Aufgaben der angestrebten Stelle, sondern auf die Entschädigung gerichtet war.

Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 365/97 v. 12.11.1998

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