( MSchG § 10 Abs 3 ) Wird der Arbeitsplatz einer Arbeitnehmerin, die unter dem Schutz des MSchG steht, eingespart, ist auch die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen. LG Salzburg 20 Cga 66/95 v. 16.06.1995. (ZAS Jud. 6/1996)
( MSchG § 10 Abs 3 ) Wird der Arbeitsplatz einer Arbeitnehmerin, die unter dem Schutz des MSchG steht, eingespart, ist auch die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen. LG Salzburg 20 Cga 66/95 v. 16.06.1995. (ZAS Jud. 6/1996)