Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
In einem Bundesland besteht ein landesweites Netz von Krankenpflegevereinen, die ihre Tätigkeit im Gebiet einer Gemeinde oder auch in vielen Fällen in einem abgegrenzten Gebiet mehrerer Gemeinden entfalten. Bei den Vereinen handelt es sich um Vereine iSd Vereinsgesetzes mit gewählten Funktionären. Mitglieder sind natürliche Personen im jeweiligen Tätigkeitsgebiet des Vereins.