Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Der Familienwohnsitz befand sich in der Nähe des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen. Nunmehr wird er aus privaten Gründen in unüblich weite Entfernung verlegt. Die Ehefrau tritt am neuen Familienwohnsitz ein Dienstverhältnis an und erzielt relevante Einkünfte.